Nutzungsbedingungen

  1. Allgemeines

    Veranstalter der Vereinsförderaktion: „#zammhelfen“ ist die Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee, Bahnhofplatz 2, 83714 Miesbach.
    1. Anbieter

      Die Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee, Bahnhofplatz 2, 83714 Miesbach (nachfolgend „Sparkasse“) betreibt die regionale Spendenplattform unter der Domain www.zammhelfen.de. Die Sparkasse stellt die technische Möglichkeit zur Nutzung der Plattform gemäß diesen Nutzungsbedingungen bereit. Das Angebot der Sparkasse ist unentgeltlich.

      Die Website enthält Daten und Informationen, die marken- und/oder urheberrechtlich zugunsten der Sparkasse oder im Einzelfall zugunsten Dritter geschützt sind. Die vollständige oder teilweise Vervielfältigung, Verbreitung oder das Herunterladen der Inhalte ist nicht gestattet, außer für:

      technisch bedingte Vervielfältigungen zum Browsen (nicht für wirtschaftliche Zwecke);
      dauerhafte Vervielfältigungen für den eigenen Gebrauch.
    2. Unsere Philosophie zum gesellschaftlichen Engagement

      Die Sparkasse ist einer der zuverlässigsten Förderer kultureller, sozialer, sportlicher und nachhaltiger Belange im Landkreis Miesbach. Unser Engagement leistet einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Region.

      Wir orientieren uns am Gemeinwohl und fördern Stabilität sowie Lebensqualität im Landkreis. Unsere Gewinne kommen der Region direkt zugute, da wir gewinnorientiert, aber nicht gewinnmaximierend arbeiten und das seit 1835.
    3. Unsere Vision der Spendenaktion

      Die Kunden unserer Sparkasse tragen aktiv dazu bei, die Lebensqualität in der Region zu verbessern. Wie funktioniert das? Ganz einfach: Mit Ihrem Geld wirtschaften wir erfolgreich, ähnlich wie andere Banken. Doch im Gegensatz dazu kommen unsere Überschüsse nicht Aktionären oder Teilhabern zugute. Stattdessen geben wir einen erheblichen Teil zurück – an die Gesellschaft, an die Bürger unserer Region.

      Zur Identität unserer Sparkasse gehört es, wirtschaftliche, gesellschaftliche, soziale, sportliche und kulturelle Projekte in unserem Geschäftsgebiet nachhaltig zu unterstützen. Dieses Engagement ist transparent und stets im Sinne unserer Kunden.

      Um der Vielzahl an Förderanfragen gerecht zu werden, haben wir unsere Spendenplattform „zammhelfen.de“ ins Leben gerufen. Damit ermöglichen wir es unseren Kunden, aktiv an der Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel mitzuwirken. So profitieren unsere Kunden direkt von diesem Gemeinsinn – sei es als Mitglieder in Vereinen, als Besucher von Konzerten und Museen oder als Eltern, deren Kinder in unterstützten Bildungseinrichtungen gefördert werden.

      Alle gemeinnützigen Vereine und Projekte aus unserem Geschäftsgebiet können sich beteiligen und haben eine faire Chance auf Unterstützung.
  2. Teilnahmebedigungen für Projektträger

    1. Teilnahmeberechtigung

      Teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Institutionen mit Sitz im Landkreis Miesbach, die bevorzugterweise Kunde der Sparkasse sind. Initiativen und nicht eingetragene Vereine können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls unterstützt werden, wenn eine entsprechende Verwendungserklärung vorliegt.

      Projektträger mit Kontoverbindungen bei der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee werden vorrangig gefördert.
    2. Förderformen

      I. Spenden
      Spenden sind freiwillige Zuwendungen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke gemäß §§ 52–54 AO.
      Voraussetzungen:
      Anerkennung als gemeinnützig (Freistellungsbescheid, nicht älter als fünf Jahre). Nachweise: Freistellungsbescheid, Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid oder Bescheinigung nach § 60a Abs. 1 AO (nicht älter als drei Jahre).
      Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Kirchengemeinden, Staatl. Schulen) müssen keinen Nachweis erbringen.

      Abwicklung:
      Nach Spendeneingang stellt der Projektträger eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) aus und sendet diese an die Sparkasse. Spenden werden nur auf Konten gemeinnütziger Einrichtungen überwiesen. In begründeten Fällen auch über Verrechnungskonten öffentlicher Körperschaften. Die Sparkasse entscheidet über Ausnahmefälle.

      II. Sozialer Zweckertrag aus PS-Sparen und Gewinnen
      Zuwendungen aus dem Reinertrag des PS-Sparens sind eine besondere Förderform. Die Mittel dienen gemeinnützigen oder förderungswürdigen Zwecken von lokaler Bedeutung.

      Voraussetzungen und Abwicklung:
      Prüfung der Förderwürdigkeit durch die Sparkasse gemäß den Förderrichtlinien des Sparkassenverbands Bayern.
      Verwendung der Mittel ist per Verwendungsnachweis zu belegen (wird von der Sparkasse bereitgestellt).
      Der Nachweis ist postalisch oder per E-Mail an die Sparkasse zu senden.

      III. Sponsoring
      Das Sponsoring hat einen werblichen Charakter. Die Sparkasse erhält als Gegenleistung für finanzielle Zuwendungen vereinbarte Werbe- und Repräsentationsmöglichkeiten (z. B. Logo-Platzierung, Werbeflächen, Anzeigen, Social Media).

      Abwicklung:
      Nach der Veranstaltung stellt der Projektträger eine Rechnung für die Sponsoringleistungen aus.
      Diese ist an rechnung@ksk-mbteg.de oder postalisch an die Kreissparkasse zu senden.
    3. Förderkriterien

      Nicht gefördert werden:

      • Spenden an Privatpersonen oder Unternehmen,
      • politische Parteien oder parteiähnliche Organisationen, Mandats-/Amtsträger oder Bewerber für Mandate/Ämter,
      • Organisationen mit ideologischer Zweckbindung,
      • Individualsportler,
      • Reisen/Klassenfahrten.

      Projekte mit rechtswidrigem, diskriminierendem oder schädigendem Inhalt, die dem Ansehen der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee schaden, sind ebenfalls ausgeschlossen.
  3. Spendenantrag

    Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über www.zammhelfen.de.

    Pflichtangaben:
    Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid),
    Beschreibung der geplanten Mittelverwendung,
    Angabe eines volljährigen Ansprechpartners/Bevollmächtigten

    Hinweise:
    Die Bewerbung ist vollständig auszufüllen
    Nachträgliche Änderungen an den eingereichten Daten zur Organisation/Verein sind nicht möglich.
    Der Antrag wird durch die Sparkasse geprüft; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
    1. Nutzung von Inhalten

      Mit der Bewerbung überträgt der Projektträger der Sparkasse die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte an eingereichten Bildern und Texten. Die Sparkasse darf diese für zukünftige Spendenaktionen oder Medienberichte nutzen.
    2. Kommentierung

      Die Plattform ermöglicht das Teilen von Projekten und Aktionen per E-Mail sowie auf Facebook und Instagram.
  4. Auszahlung und Benachrichtigung

    Die Benachrichtigung erfolgt ausschließlich per E-Mail.
    Nach Spendeneingang ist der Verwendungsnachweis oder die Spendenquittung postalisch an die Sparkasse zu senden.
    Wichtig: Bei nicht erfolgter Projektrealisierung kann die Sparkasse die Spende zurückfordern.
  5. Aussetzung der Aktion

    Die Sparkasse behält sich vor, die Aktion aus rechtlichen oder technischen Gründen jederzeit zu ändern oder zu beenden.
  6. Haftungsbeschränkungen

    Die Haftung der Sparkasse beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, außer bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
  7. Datenschutz

    Die Sparkasse verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DS-GVO und verweist auf ihre Datenschutzbestimmungen. Teilnehmer können ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit widerrufen.
  8. Sonstiges

    Die Nutzungsbedingungen unterliegen deutschem Recht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.